Lockerung der Benennungspflicht für Datenschutzbeauftragte
Die Bennenungspflicht wird für Unternehmen von derzeit mehr als 9 Mitarbeitern auf zukünftig mehr als 19 Mitarbeiter angehoben.
Die Bennenungspflicht wird für Unternehmen von derzeit mehr als 9 Mitarbeitern auf zukünftig mehr als 19 Mitarbeiter angehoben.