Seit dem 25.05.2018 ist die DSGVO in Kraft. Für viele Unternehmen bedeutet die Umsetzung der Datenschutzverordnung einen erheblichen Aufwand. Vor allem die Angst vor den ursprünglich erwarteten „Abmahnwellen“ trieb viel Unternehmen im ersten Halbjahr 2018 dazu in Aktion zu treten.
Ganz neu war die Einführung der DSGVO ja nicht. Die meisten Regelungen wurden aus dem BDSG übernommen. Wer sich vorher also schon um das Thema gekümmert hatte, konnte dem 25.05.2018 gelassen entgegen sehen.
Auch wenn die befürchteten Abmahnwellen bisher ausgeblieben sind, bedeutet dies nicht, dass keine Gefahr für Unternehmen besteht. Mit Einführung der DSGVO haben die Aufsichtsbehörden deutliche bessere Möglichkeiten erhalten empfindliche Bußgelder zu verhängen. Die Landesaufsichtsbehörden können dabei selbst tätig werden und Firmen hinsichtlich der Umsetzung der DSGVO prüfen, oder aber sie bearbeiten die Eingaben und Meldungen von Verstößen die seit Mai massiv angestiegen sind.
Wie die bis Ende November 2018 amtierende Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff berichtet sind alleine bei Ihrer Behörde bis Ende Oktober 2018 ca. 3.700 allgemeine Eingaben und knapp 4.700 allgemeine Meldungen von Verstößen eingegangen.
Sie erwähnte außerdem, dass bundesweit bis Anfang September 2018 bei allen Datenschutzbehörden ca. 11.000 Beschwerden inkl. 6.100 Datenschutzverstöße eingegangen seien. Selbst Frau Voßhoff spricht hierbei von beachtlichen Zahlen die so im Vorfeld wohl nicht erwartet wurden.
Die Zahlen verdeutlichen vor allem, dass Betroffene sich durchaus ihrer neuen Rechte bewusst sind und diese auch intensiv nutzen.
Fazit
Das Thema Datenschutz hat durch die Einführung der DSGVO deutliche an Präsenz gewonnen. Betroffene nehmen immer öfter ihre Rechte wahr und können so das ein oder andere Unternehmen in eine prekäre Lage bringen. Auch wenn die Behörden einige Zeit brauchen werden um die offenen Fälle abzuarbeiten wird dies dennoch keinen Einfluss auf das Ergebnis haben und auch nicht das Risiko von hohen Bußgeldern mindern.