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DSGVO und Whats­App – die „Never Ending Story“

DSGVO und WhatsApp passen nicht zusammen (Bildnachweis: www.Pexels,com / Fotograf: Anton / Bild 46924)

DSGVO und Whats­App – die „Never Ending Story“

Mal ehr­lich: seit Inkraft­tre­ten der DSGVO im Mai 2018 hat doch sicher jeder immer wie­der mal was davon gehört, dass der belieb­te Mes­sen­ger Whats­App und das The­ma Daten­schutz genau­so wenig zusam­men­pas­sen wie Früh­stücks­speck und Vegetarier.

Um die Pro­ble­ma­tik hin­sicht­lich des Daten­schut­zes zu ver­ste­hen, muss man sich anschau­en, wie Whats­App funktioniert.

Der Anbie­ter und sein Vorgehen

Die Whats­App Inc. hat Ihren Fir­men­sitz in den USA und gehört seit gerau­mer Zeit zum Unter­neh­mens­ver­bund des Inter­net­gi­gan­ten Face­book, dem auch wei­te­re Social-Media Por­ta­le wie, z.B. Insta­gram, ange­hö­ren. Die Nut­zungs­be­din­gun­gen die­ser Diens­te sehen es vor, dass die Daten ihrer Nut­zer inner­halb der Face­book-Unter­neh­mens­grup­pe wei­ter­ge­ge­ben wer­den dür­fen. Nut­zer von Insta­gram oder Whats­App müs­sen also davon aus­ge­hen, dass ihre Daten an Face­book und ande­re Fir­men des Netz­wer­kes wei­ter­ge­ge­ben wer­den, selbst wenn sie selbst kein Face­book-Nut­zer sind.

Die Pro­ble­ma­tik – ein­fach erklärt

Mit der Nut­zung von Whats­App erklärt sich der Nut­zer auto­ma­tisch ein­ver­stan­den, dass Whats­App auf die Kon­takt­da­ten sei­nes Smart­phones zugrei­fen kann. Man kann nicht selek­tie­ren, wel­che Kon­tak­te wei­ter­ge­ge­ben wer­den, wes­halb alle Kon­takt­da­ten auto­ma­tisch an Whats­App über­mit­telt wer­den. Whats­App gleicht die Kon­tak­te mit bereits ange­mel­de­ten Nut­zern ab und legt die­se zusätz­lich im Whats­App eige­nen Kon­takt­ver­zeich­nis an.

Durch die­se Vor­ge­hens­wei­se erge­ben sich gleich meh­re­re Probleme:

  • Die Daten wer­den in der Regel in die USA und ggf. auch an Dritt­län­der über­mit­telt, ohne dass eine Ein­fluss­nah­me durch den Nut­zer mög­lich ist.
  • Ein Wider­spruch hier­ge­gen ist nicht mög­lich da dies von Whats­App nicht vor­ge­se­hen ist. Nach der Devi­se „friss oder stirb“ wird den Nut­zern ihr Ein­ver­ständ­nis zur Nut­zung aller Kon­takt­da­ten regel­recht aufgedrängt
  • Es besteht kei­ne Mög­lich­keit, die Wei­ter­ga­be ein­zel­ner Kon­tak­te oder Kon­takt­grup­pen (z.B. geschäft­li­cher Kon­tak­te) zu unterbinden

Davon abge­se­hen blei­ben alle wei­te­ren Rech­te, die die DSGVO vor­sieht, wie z.B. der Wider­ruf der Nut­zung, außen vor.

Fazit

Sobald bei den Kon­takt­da­ten eine Ver­mi­schung von pri­va­ten und geschäft­li­chen Kon­tak­ten statt­fin­det, ist die der­zei­ti­ge Nut­zung von Whats­App aus der Sicht der DSGVO nicht zuläs­sig. Die rein pri­va­te Nut­zung stellt kein Pro­blem dar, da die Ver­ar­bei­tung von Daten für rein per­sön­li­che oder fami­liä­re Zwe­cke nicht unter die DSGVO fällt.

Alter­na­ti­ven

Sicher­lich bie­tet der Markt zwi­schen­zeit­lich auch alter­na­ti­ve Mes­sen­ger-Diens­te an. Die­se wer­ben zum Teil expli­zit mit Sicher­heits­fea­tures wie euro­päi­schen Ser­ver­stand­or­ten oder mit einer hoch­wer­ti­gen Ver­schlüs­se­lung der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­da­ten. Bei all den Lösun­gen besteht jedoch das Pro­blem, dass eine Akzep­tanz bei Usern erst dann zustan­de kommt, wenn die Lösung weit­ver­brei­tet ist. Klei­ne Insel­lö­sun­gen wer­den sich nicht in der Mas­se durch­set­zen können.

Auch für die Nut­zung von Whats­App gibt es bereits App-Lösun­gen, die eine DSGVO kon­for­me Nut­zung ermög­li­chen. So wer­den die Kon­takt­da­ten, die an Whats­App wei­ter­ge­lei­tet wer­den, in sepa­ra­ten „Berei­chen“ abge­legt. Wel­che Kon­takt­da­ten in dem Bereich lie­gen, kann der Nut­zer selb­stän­dig fest­le­gen. Dadurch ist eine Unter­schei­dung von pri­va­ten und geschäft­li­chen Kon­tak­ten mög­lich. Lei­der sind sol­che Lösun­gen der­zeit nur gegen Bezah­lung zu fin­den. Ob sie sich den­noch loh­nen, muss jeder selbst entscheiden.

Aus mei­ner Sicht bleibt des­halb der­zeit nur fol­gen­de Emp­feh­lung. Wenn Sie wei­ter­hin Whats­App nut­zen wol­len, dann nur auf einem Mobil­te­le­fon, auf dem aus­schließ­lich pri­va­te Kon­tak­te gespei­chert sind. Für eine geschäft­li­che oder gemisch­te Nut­zung (geschäft­li­che und pri­va­te Kon­tak­te) ist Whats­App der­zeit aus mei­ner Sicht tabu.

Auch Arbeit­ge­ber soll­ten die Ein­hal­tung der DSGVO-Vor­ga­ben durch die Mit­ar­bei­ter durch geeig­ne­te Maß­nah­men sicherstellen.

Haben Sie Fra­gen zur prak­ti­schen Umset­zung die­ses The­mas in Ihrem Unter­neh­men? Dann spre­chen Sie uns an und ver­ein­ba­ren Sie einen Ter­min für ein unver­bind­li­ches Info Gespräch.

Bild­nach­weis: www.Pexels.com / Foto­graf: Anton / Bild 46924